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Mit der speziellen Notfallsanitäter-Fortbildung sollen die theoretischen Kenntnisse und insbesondere die praktischen Fertigkeiten der Notfallsanitäter für das Ergreifen der speziellen Maßnahmen nach § 16a ThürRettG und den Thüringer Verfahrensanweisungen (Thür.VFA) anhaltend gefestigt werden.

Diese kontinuierlichen Schulungen sind insbesondere unter Beachtung der eigenständig durchzuführenden invasiven Maßnahmen entsprechend NotSanG §4 Abs. 2 Nr. 1c und den qualitativen und zahlenmäßigen Vorgaben gem. Thür.VFA und der umfänglichen Verantwortung bei der Durchführung von den delegierten Maßnahmen nach NotSanG §4 Abs. 2 Nr. 2c stetig notwendig.

Fortbildungsinhalte:

Entsprechend des Curriculums der Landesgruppe der ÄLRD Thüringen. Schwerpunkt internistische Notfälle. Fachärztliche Aufsicht haben die ÄLRD des Rettungsdienstbereiches Erfurt – Herr Andreas Hochberg und Herr Martin Schulze-Zipf.

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