790x430 banner praxisanleiterIn der heutigen Zeit gibt es viele Dinge, die Praxisanleiter*innen erfüllen müssen. Sie sollen pädagogisch, fachlich, medial und juristisch gebildet sein, aber auch menschlich optimal an die Auszubildenden herantreten. Praxisanleiter*innen werden eingesetzt, um dem Kollegium, aber vor allem den Auszubildenden etwas Neues beizubringen und sie auf dem Weg zur Prüfung zu begleiten.

Nach der Weiterbildung zum/zur Praxisanleiter*in ist es wichtig, immer auf dem neusten Stand zu bleiben. Daher verlangen u.A. der § 4 Abs. 3 PflAPrV oder der § 3 Abs. 1 Satz 1c NotSan-APrV eine jährliche 24-stündige Fortbildung.

Wir bieten verschiedene Module mit praxisanleitungsspezifischen Themenfeldern an, um Ihre bereits bestehenden Kenntnisse auffrischen, sowie politische und rechtliche Änderungen im Ausbildungsprozess besprechen zu können.

Leistungen je Modul:

  • umfangreiches Skript (im Ordner)
  • Schreibmaterialien
  • Verpflegung: Frühstück und Mittagessen sowie Getränke
  • Fachfragen-Service
  • Urkunde/ Teilnahmebescheinigung

Hier gelangen Sie zu den einzelnen Modulen. Informieren Sie sich jetzt!

» Modul 1  „Recht“

» Modul 2  „Fit in Simulation“

» Modul 3  „Psychosoziale Notfallversorgung“

» Modul 4  „Eminenz vs. Evidenz in der praktischen Ausbildung“

» Modul 5  „Praxisanleitung, ein gewinnbringendes Übel?“

» Modul 6  „Strukturiert durch die Ausbildung. Das praktische Curriculum“