In der heutigen Zeit gibt es viele Dinge, die Praxisanleiter*innen erfüllen müssen. Sie sollen pädagogisch, fachlich, medial und juristisch gebildet sein, aber auch menschlich optimal an die Auszubildenden herantreten. Praxisanleiter*innen werden eingesetzt, um dem Kollegium, aber vor allem den Auszubildenden etwas Neues beizubringen und sie auf dem Weg zur Prüfung zu begleiten.
Nach der Weiterbildung zum/zur Praxisanleiter*in ist es wichtig, immer auf dem neusten Stand zu bleiben. Daher verlangen u.A. der § 4 Abs. 3 PflAPrV oder der § 3 Abs. 1 Satz 1c NotSan-APrV eine jährliche 24-stündige Fortbildung.
Wir bieten verschiedene Module mit praxisanleitungsspezifischen Themenfeldern an, um Ihre bereits bestehenden Kenntnisse auffrischen, sowie politische und rechtliche Änderungen im Ausbildungsprozess besprechen zu können.
Leistungen je Modul:
- umfangreiches Skript (im Ordner)
- Schreibmaterialien
- Verpflegung: Frühstück und Mittagessen sowie Getränke
- Fachfragen-Service
- Urkunde/ Teilnahmebescheinigung
Hier gelangen Sie zu den einzelnen Modulen. Informieren Sie sich jetzt!
» Modul 1 „Recht“
» Modul 2 „Fit in Simulation“
» Modul 3 „Psychosoziale Notfallversorgung“
» Modul 4 „Eminenz vs. Evidenz in der praktischen Ausbildung“
» Modul 5 „Praxisanleitung, ein gewinnbringendes Übel?“
» Modul 6 „Strukturiert durch die Ausbildung. Das praktische Curriculum“